Die GmbH-Reform durch das MoMiG

Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wurde von der Regierung im Mai 2007 bereits beschlossen. Aktuelle Anhörungen von Sachverständigen im Frühjahr 2008 verzögerten das In-Kraft-treten weiter.
Nach einer aktuellen Anfrage rechnete das Bundesministerium der Justiz mit einem Inkraft-Treten im dritten Quartal 2008. Aktuell ist die GmbH-Reform am 01. November 2008 in Kraft getreten.

Ziel des Gesetzes ist es insbesondere, die GmbH zu modernisieren. Dabei stehen folgende Ziele im Mittelpunkt:

  • neue Variante der GmbH: die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft
  • erleicherte Gründung
  • Deregulierung
  • wettbewerbesfähige GmbH auch im internationalen Vergleich
  • beschleunigte Gründung
  • reduzierte Anforderungen

Unternehmergesellschaft

Das Gesetz MoMiG führt eine neue Variante der GmbH ein, die sog. Mini-GmbH, 1-Euro-GmbH oder haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft. Diese wird mit UG (haftungsbeschränkt) oder haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft firmieren.

Besonderheit ist bei der UG u.a., dass theoretisch kein Mindestkapital zum Start als Einlage erforderlich ist. » mehr zur UG (haftungsbeschränkt)

erleichterte Gründung

Die GmbH-Gründung wird durch den Wegfall einiger Erfordernisse erleichtert. Für die UG gibt es ein sog. Gründungs-Set, das alle erforderlichen Muster für gewöhnliche, kleine Gründungen beinhaltet. Dadurch lassen sich etwa Notarkosten weitgehend einsparen. » mehr zur GmbH-Gründung

Deregulierung

Man will das relativ alte GmbH-Gesetzt auch entrümpeln und unnötig Vorschriften entfallen lassen. So plant man beispielsweise den minimalen Geschäftsanteil auf einen Euro zu senken und auch die Teilbarkeitsgrenze (Faktor 50) zu streichen. Auch die Sonderregeln für die 1-Personen-GmbH sollen entfallen. » mehr zur 1-Personen-GmbH

wettbewerbsfähige GmbH

Bei der GmbH hat man auch den Wegfall eines Mindeskapitals diskutiert, als "Seriösitätsschwelle" aber beibehalten. Die usprünglich angedachte Absenkung auf 10.000 Euro wurde gestrichen, obwohl dies im internationalen Vergleich angemessen wäre und auf die vermehrten Dienstleistungszwecke (mehr als 85%) Rücksicht nimmt, die weniger kapitalintensiv sind. » mehr zum Mindeststammkaiptal

Auswirkungen auf die GmbH

Spannend dürften die Auswirkungen auf die GmbH sein. Denn vor allem der so viel zitierte Mittelstand bedient sich sehr häufig der GmbH als Rechtsform. Einen Vertrauensverlust der GmbH kann sich damit weder Staat noch Wirtschaft leisten. » mehr zum Image der GmbH

Startseite | Kontakt | Impressum