Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister

Die GmbH ist letztendlich erst gegründet, wenn sie in das Handelsregister vom Registergericht eingetragen worden ist. Die Anmeldung kann nur durch die oder den Geschäftsführer erfolgen, wobei hier der beauftragte Notar sehr behilflich ist und die Formalitäten übernimmt. Der Notar muss sowieso die Unterschriften begalubigen.

Welche Unterlagen zur Eintragung in das örtlich zuständige Handelsregister bei der GmbH-Gründung erforderlich sind:

  • Gesellschaftsvertrag
  • Ligitimation des Geschäftsführers
  • Liste der Gesellschafter mit Namen, Anschrift und Anteil der Stammeinlage
  • Genehmigungsurkunde soweit eine Zulassungsbeschränkung greift (dieser Punkt soll durch das MoMiG für die reine Eintragung entfallen)
  • Versicherung, dass Einlagen unbelastet geleistet wurden
  • Versicherung, dass geschäftsführer Eignung als GmbH-Geschäftsführer haben
  • Bei Sachgründungen: Sachgründungsbericht mit Verträgen und Belegen

Hinweis: Oft vergehen zwischen Entwurf des Gesellschaftsvertrages und Eintragung bzw. Anmeldung zum Handelsregister einige Wochen. Überoprüfen Sie daher, ob noch alles aktuell ist (Sachgründung, Anteile, Anschriften, ...).

Eintragung im Handelsregister der GmbH

Das Registergericht prüft nun formelle und materielle Eintragungsvoraussetzungen. Liegen alle Unterlagen vor uns bestehen etwa gegen die Firmierung keine Bedenken (hier kann man vorab von der IHK eine gutachterliche Stellungnahme anfordern und gleich mit einreichen), erfolgt die Eintragung meist innerhalb von 1 bis 2 Wochen.

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