Mindest-Stammkapital bei der GmbH

Das Stammkapital bezeichnet die Kapitaleinlage in die GmbH. Die Höhe des Stammkapitals ist im Gesellschaftsvertrag geregelt. Zum Schutz der Geschäftspartner fordert das GmbH-Gesetz eine Mindesthöhe, schließlich ist die Haftung ja grundsätzlich „nur“ auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

Stammkapital dank Stammeinlagen

Häufig liest man im Zusammenhang mit Stammkapital auch den Begriff Stammeinlagen. Stammeinlagen sind die Beiträge der Gesellschafter an die GmbH. Deren Summe macht dann das Stammkapital der GmbH aus.

Das Mindeststammkapital einer GmbH

Aufgrund der Haftungsbeschränkung steht den Gläubigern prinzipiell nur das Gesellschaftsvermögen zur Verfügung. Wäre dieses aufgebraucht, müsste die GmbH spätestens Insolvenz anmelden.
Daher fordert das Gesetz eine Mindesthöhe des Stammkapitals, aktuell 25.000 Euro. Das Stammkapital einer GmbH muss bei Gründung daher mindestens 25.000 Euro betragen.

Das klingt einfach, führt in der Praxis aber immer wieder zu Problemen. Dazu gibt es einige gesetzliche Erleichterungen.
Was Sie dazu wissen müssen:

Mindeststammkapital 10.000 Euro?

Im Rahmen der GmbH-Reform war in § 5 Abs. 1 GmbHG die Reduktion auf 10.000 Euro für die GmbH geplant. Praxis wie Wissenschaft hatten lange diesen Schritt gefordert, da die bisherige Schwelle von 25.000 Euro im europäischen Vergleich zu hoch bemessen sei.
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz hat diese Herabsetzung aber gestrichen, um das Image der GmbH in Deutschland nicht zu gefährden.

Für Existenzgründer, deren Unternehmung deutlich weniger Start- und Haftungskapital erfordert, hat man die neue GmbH-Form der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft eingeführt. Diese lässt sich theoretisch mit 1 Euro Stammkapital gründen, ein pauschal-gesetzliches Mindeststammkapital besteht hierfür nicht.

Stammkapital höher als Mindeststammkapital?

Jeder Gründer hat die Freiheit auch mehr Stammkapital als das Mindeststammkapital zu wählen. Gerade kapitalintensive Gesellschaften sind weiterhin gut beraten, über höhere Beträge nachzudenken. Denn diese Grenze dürfte etwa bei der Frage der Kreditwürdigkeit eine wichtige Rolle spielen, wenn es um die erforderlichen Sicherheiten zur Absicherung geht.

Bareinlagen

Das Stammkapital kann als Bareinlage und Sacheinlage erbracht werden.
Leistet man seinen Anteil in Geld, wird das als Bareinlage bezeichnet. Bareinlagen müssen bei Gründung von jedem Gesellschafter zu mindestens 25% seines Anteils erbracht werden. Zudem müssen die Bareinlagen in Summe mindestens 12.500 Euro erreichen.

Sacheinlagen

Neben Geld kann man auch Sachen oder Rechte mit Wert einbringen. Sacheinlagen erfordern jedoch einen Sachgründungsbericht mit Belegen.
Im Falle von Sacheinlagen ist deren Wert oft schwer bestimmbar. Daher müssen die Gesellschafter einen unterschriebenen Bericht vorlegen und darin die Bewertung der Sacheinlagen sorgfältig begründen. Das Registergericht muss sich daraus selbst ein Bild von der Wertigkeit machen können.

Für schnelle und einfache Gründungen sollte man daher Sacheinlagen wenn möglich vermeiden.

Aufbringung bei Eintragung

Insgesamt müssen bei Gründung der GmbH mindestens 50% der beschlossenen Einlagen geleistet worden sein. Für Bareinlagen bedeutet das, das mindestens 12.500 Euro einzubezahlen sind. Zudem darf das Kapital nicht belastet sein, muss der GmbH also frei zur Verfügung stehen.
Das bedeutet aber nicht, dass man überhaupt nur 50% der Einlagen leisten muss. Sofern erforderlich muss man natürlich auch die restlichen 50% aufbringen und damit haften. Sollte dieser Fall in der Praxis nicht eintreten, muss man die restlichen 50% formal auch nicht/ nie einbezahlen.

Ihre künftige GmbH benötigt demnach ein eigenes Bankkonto. Geschäftskonten haben meist besondere Konditionen und Bedingungen, die deutlich teurer als private Konten sind. Zudem ist eine Kontoverbindung später nicht so einfach zu ändern (Einzugsermächtigungen, Angaben auf Geschäftspapieren usw.). Vergleichen Sie daher in Ruhe die Konditionen. Abgesehen von den laufenden Kosten (meist nach Geschäftsvorfälle, also Buchungsposten berechnet) sollten Sie darauf achten, wie flexibel sich das Konto der Entwicklung Ihrer GmbH anpassen lässt. Das braucht Zeit – einplanen!

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