Es beginnt wie ein gewöhnlicher Montag. In der Kaffeeküche dampft der Cappuccino, Kollegen tauschen Wochenendgeschichten aus, die ersten Mails werden gelesen. Doch dann reißt ein Anruf die Betriebsamkeit in Stücke: „Unsere Systeme sind ungewöhnlich langsam – und da sind Dateien verschwunden.“ Ein Verdacht wird zur Gewissheit: Ein Cyberangriff. Möglicherweise sogar ein schwerwiegendes Datenleck.
Was in diesem Moment beginnt, ist für viele Unternehmen ein echter Härtetest – organisatorisch, technisch und juristisch. Wer muss handeln? Wer informiert die Behörden? Wer übernimmt Verantwortung? Und wer haftet im schlimmsten Fall?
Cyberangriffe gehören längst zum Alltag deutscher Unternehmen. Laut einer aktuellen Bitkom-Studie aus dem Jahr 2023 gaben 72 Prozent der Unternehmen in Deutschland an, innerhalb eines Jahres von Datendiebstahl, Spionage oder Sabotage betroffen gewesen zu sein – ein erschreckend hoher Wert. Besonders kleine und mittelständische GmbHs sind häufig Angriffsziel, da sie oft nicht über die gleiche Sicherheitsinfrastruktur verfügen wie große Konzerne. Die Bedrohung kommt nicht mit Vorschussankündigung – sie trifft mitten in den Betriebsalltag, leise, schnell, verheerend.
In der GmbH ist die Sache klar geregelt: Die Geschäftsführung steht in der Pflicht, das Unternehmen ordnungsgemäß zu leiten und zu schützen. § 43 Abs. 1 GmbHG verlangt ausdrücklich, dass ein Geschäftsführer „die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns“ an den Tag legt. Und in der heutigen digitalen Welt bedeutet das vor allem eins: Cyberrisiken erkennen, bewerten und aktiv dagegen steuern.
Viele Geschäftsführer unterschätzen diese Verantwortung – oder verkennen sie. Doch die persönliche Haftung ist real. Wer technische oder organisatorische Sicherheitsvorkehrungen vernachlässigt, obwohl diese zumutbar und notwendig gewesen wären, riskiert eine Innenhaftung gegenüber der GmbH, Bußgelder durch Datenschutzbehörden oder sogar Schadensersatzforderungen Dritter – etwa von Kunden, deren Daten kompromittiert wurden.
Spätestens seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung sind die rechtlichen Spielräume geschrumpft. Die Vorschriften sind klar, die Strafen teils drakonisch: Bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes kann ein Verstoß kosten – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das trifft auch kleine GmbHs empfindlich – nicht nur finanziell, sondern vor allem in ihrer Existenzsicherheit und Außenwirkung.
Nun könnte man meinen: „Ich bin Geschäftsführer, kein IT-Experte.“ Das stimmt – doch entbindet es nicht von der Pflicht, geeignete Schutzmaßnahmen zu organisieren. Verantwortung kann delegiert werden – die Haftung nicht.
Ein gutes IT-Sicherheitskonzept ist wie ein intelligentes Alarmsystem: Es erkennt Gefahren frühzeitig, reagiert automatisch und hält Angriffe ab, bevor sie Schaden anrichten können. Technisch bedeutet das:
Eine Sicherheitslücke entsteht selten durch böswillige Absicht – sondern durch Unwissen oder Sorglosigkeit. Es reicht ein einziger Klick auf den falschen Link in einer Mail, um einen Trojaner einzuschleusen. Und genau hier zeigt sich: Prävention ist nicht nur Technik, sondern vor allem Kultur – ein unverzichtbarer Bestandteil, wenn es darum geht, das Unternehmensvermögen digital abzusichern.
Kommt es zu einem Datenleck, beginnt eine Phase des Prüfens, Meldens, Aufklärens – und oft auch des Rechtfertigens. Die Datenschutzbehörde erwartet innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden eine Meldung – inklusive Angabe, welche Daten betroffen sind, wie das Leck zustande kam, welche Maßnahmen ergriffen wurden.
Doch was passiert, wenn sich herausstellt, dass:
Dann wird es heikel. Die Risiken der Digitalisierung schlagen in solchen Momenten voll durch – mit ernsten rechtlichen und finanziellen Folgen. Die Beweislast liegt beim Unternehmen. Es muss aktiv nachweisen, dass alle zumutbaren Maßnahmen getroffen wurden – ein Prinzip, das sich mit dem bildhaften Ausdruck beschreiben lässt: Im Sturm zählt nicht, ob das Dach schön war, sondern ob es dicht war.
Vorbeugung ist der wirksamste Schutz. Doch Vorsorge muss organisiert sein – nicht als einmalige IT-Maßnahme, sondern als kontinuierlicher Prozess, strategisch eingebunden in die Unternehmensführung.
Was konkret zu tun ist:
Wer eine GmbH führt, steht nicht nur für Strategie, Personal und Umsatz – sondern auch für digitale Verantwortung. In einer Zeit, in der Daten zu den wertvollsten Gütern eines Unternehmens zählen, ist Cybersecurity Chefsache. Ein erfolgreicher Geschäftsführer erkennt: Es geht nicht darum, jede Codezeile zu verstehen – sondern darum, den Rahmen zu schaffen, in dem Sicherheit wächst. Denn nichts ist gefährlicher als die Illusion, sicher zu sein.
Und am Ende bleibt eine einfache Wahrheit: Nicht der Hacker ist das größte Risiko. Sondern derjenige, der ihn unterschätzt.