Mit der Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, wurde ein Traum vieler Gründer greifbar: ein eigenes Unternehmen mit nur einem Euro Stammkapital. Was wie ein Versprechen auf grenzenlose Möglichkeiten mit minimalem Aufwand klingt, offenbart bei genauerem Hinsehen jedoch eine komplexe Realität. Die 1-Euro-Gründung erscheint wie ein goldener Schlüssel zur Selbstständigkeit, birgt jedoch versteckte Herausforderungen und Fallstricke. Warum das Mindestkapital oft nicht ausreicht und welche Rolle durchdachte Entscheidungen für den langfristigen Erfolg spielen, bleibt eine Frage, die genau betrachtet werden sollte.
Die UG wurde im Jahr 2008 im Rahmen der GmbH-Reform eingeführt, um Gründern eine kostengünstige Alternative zur klassischen GmbH zu bieten. Im Gegensatz zur GmbH, bei der ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich ist, genügt bei der UG theoretisch schon 1 Euro als Stammkapital. Diese Regelung sollte vor allem Kleinstunternehmern und Start-ups den Zugang zu einer haftungsbeschränkten Rechtsform erleichtern und den Gründungsaufwand erheblich senken.
Die UG funktioniert dabei wie eine „kleine GmbH„, was bedeutet, dass sie ähnliche rechtliche Rahmenbedingungen hat, jedoch einige wichtige Unterschiede aufweist. Ein wesentlicher Punkt ist die gesetzliche Verpflichtung, 25 % des Jahresüberschusses als Rücklage zu bilden, bis das Kapital 25.000 Euro erreicht. Erst dann kann die UG in eine vollwertige GmbH umgewandelt werden, die die bekannten Vorteile einer GmbH ohne die zusätzlichen Einschränkungen der UG bietet. Trotz dieser vergleichsweise niedrigen Einstiegshürde stellt sich jedoch immer wieder die Frage, ob es nicht ratsam ist, von Anfang an mehr Kapital einzuzahlen, um den langfristigen Erfolg des Unternehmens zu sichern.
Die Gründung einer UG mit einem Mindeststammkapital von nur 1 Euro wird oft als unkomplizierter Weg zur Selbstständigkeit gesehen. Doch hinter diesem minimalen Kapital steckt eine Vielzahl von Missverständnissen und Mythen, die in der Praxis kaum Bestand haben. Viele Gründer unterschätzen die realen finanziellen Anforderungen und Risiken. Im Folgenden werden einige der verbreitetsten Mythen rund um das Mindestkapital entlarvt.
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass ein Stammkapital von nur 1 Euro für den gesamten Betrieb eines Unternehmens ausreicht. Aus diesem Grund wird die UG oft als attraktive Option für Jungunternehmer gesehen. In der Praxis zeigt sich jedoch schnell, dass dieses Minimum für die Deckung der grundlegenden Kosten nicht ausreicht. Bereits bei der Gründung fallen verschiedene Gebühren an, wie Notarkosten, die Eintragung ins Handelsregister und gegebenenfalls Beratungskosten. Zudem müssen laufende Geschäftsausgaben wie Bürobedarf, Miete, Gehälter sowie Werbung und Marketingfinanzierung berücksichtigt werden. Das Kapital von 1 Euro dient in den meisten Fällen lediglich als formale Mindestanforderung und deckt keineswegs die tatsächlichen finanziellen Bedürfnisse des Unternehmens. Gründer sind daher oft gezwungen, private Mittel einzubringen oder auf Kredite zurückzugreifen, um die laufenden Kosten zu decken und das Geschäft langfristig betreiben zu können.
Ein weiterer weit verbreiteter Mythos ist, dass Gründer mit einer UG, die nur 1 Euro Stammkapital hat, keinerlei persönliche Haftung mehr tragen. Zwar schützt die UG in der Regel vor der Haftung mit dem Privatvermögen, doch diese Haftungsbeschränkung greift nicht in allen Fällen. Insbesondere Banken, Vermieter und Lieferanten verlangen häufig persönliche Bürgschaften oder Garantien, wenn das Stammkapital gering ist und die Bonität des Unternehmens noch nicht etabliert wurde. In solchen Situationen haften die Gründer mit ihrem Privatvermögen, was die ursprünglich angestrebte Haftungsbegrenzung aufhebt.
Zudem kann bei einer Unternehmensinsolvenz das persönliche Haftungsrisiko für Geschäftsführer und Gesellschafter bestehen, insbesondere wenn Pflichtverletzungen oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Die Haftungsbeschränkung durch das geringe Stammkapital ist daher oft nicht so umfassend, wie viele Gründer annehmen.
Obwohl das Gesetz ein Mindeststammkapital von 1 Euro erlaubt, empfiehlt es sich in der Praxis, mehr Kapital einzubringen. Hier sind die Gründe:
Das Konzept der UG als interessante Rechtsform mit einem Mindeststammkapital von 1 Euro ist auf den ersten Blick verlockend, entpuppt sich in der Praxis jedoch oft als unzureichend. Zwar bietet es einen kostengünstigen Einstieg, doch die Nachteile – insbesondere die eingeschränkte Bonität und das Risiko persönlicher Haftung – sollten nicht unterschätzt werden. Eine Einzahlung von mehr Kapital ist daher in den meisten Fällen sinnvoll, um langfristig erfolgreich und finanziell stabil zu agieren.
Für Gründer gilt: Das Stammkapital sollte nicht als rein formale Anforderung betrachtet werden, sondern als strategisches Element, das den Grundstein für den Erfolg des Unternehmens legt.