Die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeit und Transparenz in der Geschäftswelt hat dazu geführt, dass Unternehmen immer intensiver verpflichtet werden, ihre Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung offenzulegen. Dies betrifft insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die aufgrund der neuen Regelungen durch die EU Corporate Sustainability Reporting Directive (EU-CSRD) und die ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) nun umfassende Berichterstattungspflichten erfüllen müssen.
Die EU-CSRD ist eine Erweiterung und Verschärfung der bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und verpflichtet Unternehmen zu einer systematischen und detaillierten Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsstrategien. Am 21. April 2021 verabschiedete die Europäische Kommission den Entwurf zur EU-CSRD, der im Wesentlichen darauf abzielt, die Berichterstattung über nicht-finanzielle Faktoren zu verbessern, die mittlerweile einen entscheidenden Einfluss auf die langfristige Unternehmensentwicklung haben. Diese Anforderungen betreffen nicht nur etablierte Unternehmen, sondern sind auch für die Firmengründung von Bedeutung, da neue Unternehmen von Anfang an nachhaltige Praktiken und Transparenz in ihrer Berichterstattung berücksichtigen müssen.
Die EU-CSRD trat am 5. Januar 2023 in Kraft und wird ab dem 1. Januar 2024 verbindlich für Unternehmen, die bereits unter die vorherige NFRD-Richtlinie fielen. Für Unternehmen, die diese Kriterien nicht erfüllen, gilt die CSRD ab dem 1. Januar 2025, mit der ersten Berichterstattung im Jahr 2026.
Die ESG-Kriterien umfassen drei Hauptbereiche:
Gemäß der EU-Kommission müssen Unternehmen die wesentlichen Risiken und Chancen in diesen Bereichen offenlegen und ihre Strategien zur Bewältigung dieser Herausforderungen beschreiben.
Mit der Einführung der EU-CSRD wird der Anwendungsbereich der Berichtspflichten deutlich erweitert. Zuvor galten nur Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten als berichtspflichtig. Diese Grenze wird nun auf Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Umsatz von über 40 Millionen Euro ausgeweitet, was viele GmbHs betreffen wird, die diese Schwellenwerte erreichen.
Für GmbH-Geschäftsführer bedeutet dies eine verstärkte Verantwortung, da sie sicherstellen müssen, dass ihr Unternehmen die neuen ESG-Berichtspflichten erfüllt. Dies gilt nicht nur für börsennotierte Unternehmen oder große Konzerne, sondern auch für viele kleine und mittlere GmbHs, die die entsprechenden Schwellenwerte überschreiten. Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz aus dem Jahr 2021 sind Unternehmen, die unter die EU-CSRD fallen, verpflichtet, in ihren Jahresabschlüssen oder separaten Nachhaltigkeitsberichten Informationen zu ESG-Kriterien bereitzustellen
Die Einhaltung der ESG-Kriterien ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiges Instrument für Unternehmen, um Vertrauen bei Investoren, Kunden und anderen Stakeholdern zu schaffen. Dies stellt auch eine Wettbewerbsfähigkeit auf nationalen und internationalen Märkten sicher.
Für GmbHs, die bislang wenig bis keine Nachhaltigkeitsstrategie implementiert haben, stellt dies eine erhebliche Herausforderung dar. Die neuen Anforderungen sind nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern erfordern auch die Schaffung einer ganzheitlichen Unternehmensstrategie, die die ESG-Aspekte in den operativen Geschäftsalltag integriert.
Ein zentrales Element der EU-CSRD ist die wiederholte Berichterstattung zu Wesentlichkeit und Zielverwirklichung in den Bereichen ESG. Diese Berichterstattung muss nicht nur die Bilanzen und Jahresabschlüsse ergänzen, sondern wird auch von der Europäischen Kommission und nationalen Regulierungsbehörden regelmäßig geprüft und bewertet.
Die Integration der ESG-Kriterien erfordert, dass GmbHs und Holdinggesellschaften ihre Organisationsstrukturen anpassen. Insbesondere müssen neue Funktionen und Rollen innerhalb des Unternehmens geschaffen werden, um die Anforderungen der EU-CSRD zu erfüllen. In Holdingstrukturen könnte dies die Notwendigkeit nach sich ziehen, eine zentrale ESG-Überwachungsstelle einzurichten, die die Nachhaltigkeitsstrategien der einzelnen Tochtergesellschaften koordiniert. Eine der ersten Konsequenzen dürfte die Einführung eines Nachhaltigkeitsbeauftragten oder ESG-Managers sein, der für die Entwicklung, Implementierung und Überwachung der Nachhaltigkeitsstrategie verantwortlich ist.
Darüber hinaus wird es notwendig sein, dass Unternehmen die Erhebung und Analyse von Daten zu den ESG-Kriterien systematisieren. Digitale Systeme zur Erfassung und Auswertung von Daten müssen implementiert werden, um eine effiziente Berichterstattung und die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen sicherzustellen. Dies könnte wiederum zu Investitionen in Softwarelösungen oder Beratung führen.
Die Bundesregierung und relevante Behörden wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder das Bundesministerium für Umwelt (BMU) haben bereits Maßnahmen ergriffen, um die Umsetzung der EU-CSRD in Deutschland zu unterstützen. Ein wichtiger Schritt ist der Beschluss zur Anpassung des Handelsgesetzbuches (HGB), der 2022 durch den Deutschen Bundestag verabschiedet wurde und die nationalen Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der EU-CSRD umsetzt.
Darüber hinaus hat das Deutsche Institut für Normung (DIN) Normen erarbeitet, die den Unternehmen helfen sollen, ihre ESG-Berichterstattung nach den Standards der EU-CSRD zu strukturieren. Die Deutsche Börse bietet zudem ESG-Datenanalysen und Nachhaltigkeitsratings, die Unternehmen bei der Erfüllung der Berichtspflichten unterstützen. Für Unternehmen, die international tätig sind oder eine GmbH-Gründung im Ausland in Erwägung ziehen, müssen zusätzlich die jeweiligen nationalen Vorschriften und regulatorischen Anforderungen berücksichtigt werden, die je nach Land von den europäischen Standards abweichen können.
Die Herausforderungen für GmbHs sind vielfältig. Neben den neuen Reporting-Anforderungen müssen Unternehmen sich mit höheren Kosten und Komplexitäten in der Verwaltung und Dokumentation der Nachhaltigkeitsmaßnahmen auseinandersetzen. Die Berichterstattungspflicht wird außerdem einen erheblichen personellen Aufwand mit sich bringen, da die ESG-Daten regelmäßig aktualisiert und überprüft werden müssen.
Jedoch bietet diese neue Verpflichtung auch zahlreiche Chancen. Die Umsetzung einer transparenten und glaubwürdigen Nachhaltigkeitsstrategie stärkt das Unternehmensimage, erleichtert den Zugang zu Investoren und kann die Kundenzufriedenheit steigern. Angesichts der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeit bei der Auswahl von Geschäftspartnern und Investitionen kann die proaktive Erfüllung der ESG-Kriterien GmbHs als zukunftsfähig positionieren und ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Die EU-CSRD und die neuen ESG-Kriterien sind ein entscheidender Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und transparenteren Wirtschaft. Für GmbHs bedeutet dies eine tiefgreifende Veränderung in der Unternehmensführung und der Berichterstattung. Die Anforderungen erfordern nicht nur eine rechtliche und technische Anpassung, sondern auch eine strategische Auseinandersetzung mit den Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien. Trotz der Herausforderungen bieten diese Änderungen die Möglichkeit, sich langfristig als nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Unternehmen zu positionieren.