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Side-Business mit einer GmbH

Ein sicherer Job, pünktliches Gehalt, geregelte Arbeitszeiten – und trotzdem wächst da etwas im Inneren. Vielleicht ist es die Idee, die schon seit Monaten im Kopf herumspukt. Oder der Frust über starre Strukturen im Unternehmen, über Hierarchien, die Innovation ausbremsen. Viele Angestellte kennen diesen inneren Ruf: „Ich will mein eigenes Ding machen.“ Und immer öfter setzen sie diesen Wunsch in die Tat um – als Side-Business. Professionell, mit Substanz. Eine eigene GmbH, gegründet neben dem festen Job.

Doch wie viel Freiheit erlaubt das Angestelltenverhältnis eigentlich? Wo endet der Spielraum – und wo beginnt der rechtliche Ernstfall? Der Weg in die nebenberufliche Selbstständigkeit ist möglich, aber gepflastert mit arbeitsrechtlichen, steuerlichen und unternehmerischen Herausforderungen. Wer ihn gehen will, braucht Mut – und ein gutes Gespür für Grenzen.

Sicherheit trifft Selbstverwirklichung

Warum überhaupt nebenher eine GmbH gründen? Die Gründe sind vielfältig – und oft sehr persönlich. Für manche ist es die pure Leidenschaft. Der angestellte Ingenieur, der in seiner Freizeit eine Marke für nachhaltige Fahrräder aufbaut. Die Projektmanagerin, die mit einem Freund eine Agentur für Social Media Beratung gründet. Andere wiederum suchen gezielt nach einem Plan B. Vielleicht, weil der eigene Arbeitsplatz wackelt. Oder weil man nicht mehr fünf Tage pro Woche für andere arbeiten will.

Ein Side-Business bietet Perspektiven – aber keine Narrenfreiheit. Eine GmbH ist kein Hobby. Schon durch ihre Rechtsformwahl signalisiert sie: Hier will jemand ernsthaft unternehmerisch tätig werden. Das weckt Erwartungen – bei Kunden, beim Finanzamt und auch beim Arbeitgeber. Gerade deshalb ist es entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, bevor man loslegt.

Arbeitsrechtliche Stolperfallen

Wer in einem festen Angestelltenverhältnis steht, übernimmt bestimmte Pflichten – und diese enden nicht automatisch mit dem Feierabend um 17 Uhr. Eine der zentralen Verpflichtungen ist die sogenannte Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Sie verlangt vom Arbeitnehmer, die Interessen des Unternehmens zu wahren und mögliche Konflikte zu vermeiden.

Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang das konkludente Wettbewerbsverbot – ein stillschweigendes Verbot, das selbst ohne vertragliche Regelung gilt, solange das Arbeitsverhältnis besteht. Es untersagt jede Form der Konkurrenz zum Arbeitgeber – sei es direkt oder indirekt.

Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses entfällt dieses Wettbewerbsverbot – es sei denn, es wurde vertraglich schriftlich und mit einer Karenzentschädigung vereinbart. Ohne eine solche Regelung steht dem ehemaligen Mitarbeiter die selbstständige Tätigkeit grundsätzlich frei.

Doch nicht nur direkte Konkurrenz ist relevant. Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln zur Nebentätigkeit, die eine Mitteilungs- oder sogar Genehmigungspflicht vorsehen. In manchen Fällen genügt eine kurze Information an den Arbeitgeber, in anderen ist eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erforderlich. Wer dies missachtet, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen – selbst dann, wenn die Nebentätigkeit in einer ganz anderen Branche stattfindet.

Der Hintergrund solcher Regelungen ist klar: Der Arbeitgeber will sicherstellen, dass keine Interessenkonflikte entstehen und die Leistungsfähigkeit im Hauptberuf nicht beeinträchtigt wird.

Hinzu kommt ein weiterer oft unterschätzter Aspekt: das Arbeitszeitgesetz. Dieses begrenzt die zulässige Arbeitszeit auf maximal 48 Stunden pro Woche. Wer regelmäßig abends oder am Wochenende an seiner eigenen GmbH arbeitet, überschreitet diese Grenze leicht – mit potenziellen rechtlichen und gesundheitlichen Folgen. Das Gesetz dient dabei nicht nur dem Schutz des Arbeitgebers, sondern in erster Linie der Gesundheit des Arbeitnehmers.

GmbH als Nebenprojekt – Steuerlich eine andere Liga

Wer eine GmbH gründet, betritt steuerlich ein völlig neues Spielfeld. Selbst wenn zu Beginn kaum Umsatz fließt: Die Pflichten sind da – vom ersten Tag an.

Steuerpflichten einer GmbH

Steuerpflichten einer GmbH

Die GmbH ist eine eigene juristische Person – das bedeutet besondere steuerliche Pflichten.

Körperschaftsteuer

15 % auf den Gewinn der GmbH – festgelegt auf Bundesebene.

Gewerbesteuer

Je nach Gemeinde unterschiedlich, im Schnitt etwa 14–16 %.

Umsatzsteuer

Regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung und jährliche -erklärung sind Pflicht.

Lohnsteuer

Bei Geschäftsführergehalt muss die GmbH Lohnsteuer abführen.

Dazu kommen Pflicht zur doppelten Buchführung, Bilanzierungspflichten und Veröffentlichungspflichten im Bundesanzeiger. Wer glaubt, mit einem Steuerberater „für alle Fälle“ sei alles erledigt, irrt. Die GmbH erfordert kontinuierliche Sorgfalt und Überblick.

Der Gründer bleibt als natürliche Person Einkommensteuerpflichtig. Wer sich selbst ein Gehalt zahlt, muss dies natürlich in der privaten Steuererklärung angeben. Hinzu kommen möglicherweise Dividenden, die aus dem GmbH-Gewinn ausgeschüttet werden – auch diese sind steuerpflichtig.

Und hier wird es kompliziert: Die GmbH zahlt auf ihren Gewinn bereits Körperschaft- und Gewerbesteuer. Wird dann auch noch eine Dividende ausgeschüttet, greift zusätzlich die Abgeltungssteuer von 25 % – plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Unterm Strich kann sich die Gesamtbelastung summieren.

Ein Side-Business mit Substanz

Trotz aller Herausforderungen: Die GmbH als Side-Business kann eine großartige Chance sein. Sie ermöglicht es, sich selbst auszuprobieren, unternehmerisch zu wachsen – und gleichzeitig die finanzielle Sicherheit des Angestelltenverhältnisses zu behalten. Doch sie verlangt Planung, Disziplin und eine realistische Einschätzung der eigenen Kapazitäten.

Dabei sollte auch die Frage der Gründungskosten nicht unterschätzt werden. Notar, Handelsregistereintrag, Stammkapital und laufende Buchhaltung: Wer von Anfang an sauber plant, kann böse Überraschungen vermeiden. Staatliche Förderung bei der GmbH-Gründung kann in bestimmten Fällen helfen, die finanzielle Einstiegshürde zu senken – etwa durch Beratungszuschüsse oder Förderkredite.

Checkliste für angehende Nebenbei-Gründer

Eine GmbH neben dem Hauptberuf? Das geht – mit Vorbereitung, rechtlicher Klarheit und cleverem Zeitmanagement.

Arbeitsvertrag prüfen

Gibt es Wettbewerbsverbote, Genehmigungspflichten oder Ausschlussklauseln? Unbedingt klären!

Transparenz zeigen

Den Arbeitgeber frühzeitig ins Boot holen. Ehrliche Kommunikation schafft Vertrauen.

Branche abgrenzen

Keine direkte Konkurrenz, kein Abwerben – rechtlich und moralisch eine klare Linie.

Zeitmanagement

Arbeitszeitgrenzen im Blick behalten – Pausen sind kein Luxus, sondern Pflicht.

Steuerlich professionell

Ein guter Steuerberater kennt die Besonderheiten der GmbH und schützt vor teuren Fehlern.

Gründung durchdacht planen

Geschäftsmodell, Kapital, Marketing, Buchhaltung – ohne Plan kein Start.

Eine GmbH neben dem Hauptberuf zu gründen, ist keine Spielerei – sondern ein unternehmerisches Projekt mit Gewicht. Es kann der erste Schritt in eine neue berufliche Freiheit sein. Aber es braucht mehr als nur eine gute Idee: Arbeitsrecht, Steuern, Zeitmanagement – all das muss mitbedacht werden.

Wer mit Weitblick plant, Stolperfallen kennt und offen kommuniziert, kann sich mit einem Side-Business ein zweites berufliches Zuhause schaffen – vielleicht sogar das, von dem man schon immer geträumt hat. Und wer weiß? Vielleicht wird aus dem Nebenbei-Projekt irgendwann der neue Hauptberuf. Solide aufgebaut – auf dem Fundament von Wissen, Mut und Verantwortung.

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