Die Gründung eines Unternehmens ist nicht für jeden aus monetärer Sicht einfach umzusetzen. Ambitionen hin oder her, die anfallenden Kosten, um überhaupt erst einmal zu starten, überschreiten meist das Budget bei Weitem. Die GmbH ist in Deutschland eine der beliebtesten Rechtsformen für Unternehmer. Sie bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere in Bezug auf die Haftungsbeschränkung und die Professionalität der Unternehmensstruktur. Doch die Gründung und der Betrieb einer GmbH sind mit erheblichen Kosten verbunden, die gerade für Jungunternehmer eine Hürde darstellen können. Glücklicherweise gibt es in Deutschland zahlreiche Förderprogramme, die speziell auf GmbHs ausgerichtet sind und Gründern den Einstieg erleichtern.
Der Existenzgründungszuschuss ist eine der bekanntesten und zugleich bedeutsamsten Förderungen für Unternehmensgründer in Deutschland. Er richtet sich speziell an Arbeitslose, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen und eine eigene GmbH gründen möchten. Die Förderung soll dabei helfen, den finanziellen Übergang vom Arbeitslosengeld in die unternehmerische Tätigkeit abzufedern und die Gründungsphase zu erleichtern.
Um den Existenzgründungszuschuss zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Existenzgründungszuschuss besteht aus zwei Förderphasen:
Der Existenzgründungszuschuss ist besonders für diejenigen von großer Bedeutung, die zwar über eine tragfähige Geschäftsidee verfügen, aber nicht die finanziellen Mittel haben, um die Anfangsphase der Gründung ohne Unterstützung zu bewältigen. Er bietet eine essenzielle Starthilfe, die es Gründern ermöglicht, sich auf den Geschäftsaufbau zu fokussieren, anstatt sich ausschließlich auf die Sicherung des Lebensunterhalts konzentrieren zu müssen.
Neben dem Existenzgründungszuschuss gibt es in Deutschland weitere staatliche Förderprogramme, die Gründer unterstützen. Dazu zählen unter anderem:
Diese Fördermöglichkeiten sind unabhängig von der Rechtsformwahl wichtige Bausteine, die zusammen mit dem Existenzgründungszuschuss ein starkes Fundament für den Start in die Selbstständigkeit bilden. Gründer sollten sich daher umfassend informieren und die verfügbaren Unterstützungsangebote optimal nutzen, um die Grundlage für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung zu legen.
Die KfW Bankengruppe bietet verschiedene Kredite an, die speziell für Gründer und junge Unternehmen entwickelt wurden. Besonders relevant für GmbHs ist der KfW-Gründerkredit StartGeld. Dieser Kredit ist auf kleinere Unternehmen und Existenzgründer ausgerichtet und bietet günstige Konditionen:
Der KfW-Gründerkredit kann für sämtliche Investitionen in die GmbH genutzt werden, sei es für das Startkapital, das zur Deckung des Mindeststammkapitals von 25.000 Euro benötigt wird, für Betriebsmittel oder für den Erwerb von Maschinen und Anlagen. Besonders attraktiv ist die teilweise Haftungsfreistellung für die Hausbank, die das Ausfallrisiko minimiert und so die Kreditvergabe erleichtert.
Neben bundesweiten Programmen bieten auch die Bundesländer eigene Förderprogramme für GmbHs an. Diese Programme variieren stark je nach Bundesland und können auf bestimmte Branchen oder Unternehmensgrößen zugeschnitten sein. Beispiele sind:
Es lohnt sich, sich bei den jeweiligen Landesförderbanken oder Wirtschaftsfördergesellschaften über die aktuellen Programme zu informieren.
Für GmbHs, die schnell wachsen und größere Investitionen tätigen möchten, kann Beteiligungskapital eine interessante Option sein. Verschiedene Institutionen, wie z.B. die KfW Capital oder regionale Förderbanken, bieten Beteiligungskapital an, das im Unterschied zu klassischen Krediten nicht zurückgezahlt werden muss, sondern im Erfolgsfall über die Unternehmensbeteiligung zurückgeführt wird. Dies entlastet die Liquidität der GmbH in der Wachstumsphase erheblich.
Neben finanziellen Zuschüssen gibt es auch Förderungen für Beratungsleistungen. Die Förderung unternehmerischen Know-hows der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unterstützt GmbHs nicht nur bei der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Unternehmensführung, Finanzierung, Marketing und Digitalisierung, sondern auch bei der Bewältigung der oftmals hohen Gründungskosten. Die Förderung kann bis zu 80 % der Beratungskosten abdecken, was eine erhebliche Ersparnis bedeutet und Gründern hilft, die Kosten der GmbH-Gründung zu reduzieren.
Eine weitere Form der Unterstützung sind steuerliche Förderungen, wie z.B. die Forschungszulage. Diese ermöglicht es GmbHs, einen Teil ihrer Forschungsausgaben steuerlich geltend zu machen. Besonders innovative Unternehmen profitieren von dieser Förderung, da sie einen finanziellen Anreiz für Investitionen in Forschung und Entwicklung bietet.