Die herkömmliche GmbH ist eine der beliebtesten Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland. Sie bietet den Vorteil einer beschränkten Haftung, was bedeutet, dass die Gesellschafter nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften. Die Bilanzierung einer GmbH erfordert jedoch eine sorgfältige Vorgehensweise und Berücksichtigung von verschiedenen Faktoren. Somit sollte jeder Gründer sich im Vorfeld mit den Besonderheiten des Bilanzierens einer GmbH beschäftigen, insbesondere in Bezug auf die Besteuerung der Gewinne, die Gewinnverteilung bei einer KG und die Unterschiede zu anderen Gesellschaftsformen.
Eine GmbH ist rechtlich eine eigenständige juristische Person und muss als solche bilanziert werden. Das bedeutet, dass die Bilanz der GmbH von der Bilanz der Gesellschafter getrennt sein muss. Die Bilanz der GmbH muss nach den allgemeinen Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt werden und muss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) entsprechen. Ein wichtiger Punkt bei der Bilanzierung einer GmbH ist die Besteuerung der Gewinne. Gewinne einer GmbH werden anders besteuert als Gewinne von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Der Gewinn der GmbH wird zunächst mit der Körperschaftssteuer belastet, die derzeit bei 15% liegt. Bei einem Gewinn von mehr als 1 Million Euro wird ein zusätzlicher Solidaritätszuschlag von 5,5% erhoben. Die Körperschaftssteuer wird auf den verbleibenden Gewinn angerechnet, der dann als Gewerbeertrag versteuert wird. Die Gewerbesteuer beträgt in der Regel 3,5% des Gewerbeertrags. Insgesamt beträgt die Steuerbelastung einer GmbH etwa 30-33% des Gewinns.
Bei einer KG, die eine Kombination aus einer GmbH und einer Personengesellschaft ist, werden die Gewinne anders aufgeteilt als bei einer reinen GmbH. Bei einer KG gibt es Kommanditisten, die nur mit ihrer Einlage haften und keine aktive Rolle im Unternehmen spielen, und Komplementäre, die das Unternehmen führen und unbeschränkt haften. Die Gewinne werden in der Regel proportional zu den Einlagen aufgeteilt, es sei denn, es wurde in einem Gesellschaftsvertrag etwas anderes vereinbart. Bei der UG (Unternehmergesellschaft) handelt es sich um eine spezielle Form der GmbH, die in den letzten Jahren immer beliebter geworden ist. Die UG wird oft als „Mini-GmbH“ bezeichnet und hat den Vorteil, dass sie mit einem geringeren Stammkapital gegründet werden kann. Das Mindeststammkapital einer UG beträgt nur 1 Euro, während bei einer GmbH mindestens 25.000 Euro erforderlich sind. Die Bilanzierung einer UG ist im Wesentlichen identisch mit der einer GmbH, da sie ebenfalls als eigenständige juristische Person gilt. Somit kann eine Mini-GmbH Vorteile zur herkömmlichen GmbH haben.