Eine Mini-GmbH, auch bekannt als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder kurz UG, gibt es in Deutschland seit dem Jahr 2008. Sie wurde als eine alternative Gründungsform zur GmbH eingeführt, um insbesondere Gründern mit geringem Kapitalbedarf eine Möglichkeit zur Gründung einer Kapitalgesellschaft zu bieten. Somit hat eine Mini-GmbH elementare Vorteile für Jungunternehmer gegenüber herkömmlichen GmbHs. Die Mini-GmbH ist in Deutschland mittlerweile gut etabliert und wird von vielen Gründern genutzt. Es gibt jedoch keine generelle Empfehlung für oder gegen eine Mini-GmbH, da es immer auf die individuellen Umstände und Bedürfnisse des Gründers ankommt. Praxis-Tipps bei Mini-GmbHs sowie ausführliche Erfahrungsberichte von Experten sollten bereits im Vorfeld eingeholt werden. Es empfiehlt sich daher, sich von einem erfahrenen Gründungsberater oder Rechtsanwalt beraten zu lassen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Eine Mini-GmbH kann mit einem Stammkapital von nur einem Euro gegründet werden, während für eine herkömmliche GmbH ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich ist. Allerdings muss die Mini-GmbH, anders als die GmbH, mindestens 25 Prozent ihres Jahresüberschusses in eine Rücklage einstellen, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Somit kann eine Mini-GmbH für bestimmte Gründer sinnvoll sein. Insbesondere für solche mit einem geringen Startkapital, die jedoch schnell eine Kapitalgesellschaft gründen möchten. Es gibt jedoch auch Nachteile, wie die höhere Prüfung der Geschäftsführung durch das Registergericht und die Schwierigkeit, das Ansehen einer Mini-GmbH im Geschäftsverkehr zu etablieren.
Neben dem niedrigeren Stammkapital gibt es noch weitere Vorteile, die eine Mini-GmbH gegenüber einer herkömmlichen GmbH bietet. So ist die Gründung einer Mini-GmbH in der Regel schneller und einfacher, da weniger Formalitäten und Kosten anfallen. Auch die Buchhaltung kann einfacher gestaltet werden, da die Mindestbuchführungspflicht erst bei einem Jahresumsatz von 600.000 Euro besteht, während bei einer GmbH bereits ab einem Jahresumsatz von 500.000 Euro eine umfassende Buchführungspflicht besteht.
Allerdings gibt es auch Nachteile, die bei der Entscheidung für oder gegen eine Mini-GmbH berücksichtigt werden sollten. Dies sollte bei einer Firmengründung stets berücksichtigt werden. So kann die Mindesteinlage von einem Euro dazu führen, dass die Geschäftspartner misstrauisch werden, da eine zu geringe Einlage auf eine unsolide Geschäftsführung hindeuten kann. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Rücklage kann zu einer Einschränkung der finanziellen Flexibilität führen. Zudem unterliegen Mini-GmbHs einer stärkeren Kontrolle durch das Registergericht als herkömmliche GmbHs, da das Stammkapital noch nicht vollständig eingezahlt wurde. Auch die Tatsache, dass eine Mini-GmbH ihren Namen immer mit dem Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ führen muss, kann im Geschäftsverkehr als Nachteil empfunden werden.
Insgesamt lässt sich jedoch sagen, dass die Gründung einer Mini-GmbH in bestimmten Fällen durchaus sinnvoll sein kann. Vor allem meist alternativlos für Gründer mit einem geringen Startkapital. Allerdings sollten die individuellen Umstände und Bedürfnisse sorgfältig abgewogen werden, um die richtige Gesellschaftsform zu wählen.