Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wurde von der Regierung bereits im Mai 2007 beschlossen. Aktuelle Anhörungen von Sachverständigen im Frühjahr 2008 verzögerten das In-Kraft-Treten.
Nach einer aktuellen Anfrage rechnete das Bundesministerium der Justiz mit einem In-Kraft-Treten im dritten Quartal 2008. Aktuell ist die GmbH-Reform am 01. November 2008 in Kraft getreten.
Ziel des Gesetzes war es insbesondere, die GmbH zu modernisieren.
Dabei stehen folgende Ziele im Mittelpunkt:
Modernisierung, Deregulierung sowie ein erleichterter Zugang zur GmbH insbesondere für Existenzgründer soll damit erreicht werden.
Das Gesetz MoMiG führt eine neue Variante der GmbH ein, die sog. Mini-GmbH, 1-Euro-GmbH oder haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft. Diese firmiert mit UG (haftungsbeschränkt) oder haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft.
Besonderheit ist bei der UG u.a., dass theoretisch kein Mindestkapital zum Start als Einlage erforderlich ist.
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Die GmbH-Gründung wird durch den Wegfall einiger Erfordernisse erleichtert. Für die UG gibt es ein sog. Gründungs-Set, das alle erforderlichen Muster für gewöhnliche, kleine Gründungen beinhaltet. Dadurch lassen sich etwa Notarkosten weitgehend einsparen.
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Man will das relativ alte GmbH-Gesetzt auch entrümpeln und unnötige Vorschriften entfallen lassen. In diesem Zuge plante man beispielsweise den minimalen Geschäftsanteil auf einen Euro zu senken und auch die Teilbarkeitsgrenze (Faktor 50) zu streichen. Auch die Sonderregeln für die 1-Personen-GmbH sollen entfallen.
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Bei der GmbH hat man auch den Wegfall eines Mindestkapitals diskutiert, als „Seriositätsschwelle“ aber beibehalten. Die ursprünglich angedachte Absenkung auf 10.000 Euro wurde gestrichen, obwohl dies im internationalen Vergleich angemessen wäre und auf die vermehrten Dienstleistungszwecke (mehr als 85%) Rücksicht nimmt, die weniger kapitalintensiv sind.
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Spannend sind die Auswirkungen auf die GmbH. Denn vor allem der so viel zitierte Mittelstand bedient sich sehr häufig der GmbH als Rechtsform. Einen Vertrauensverlust der GmbH kann sich damit weder Staat noch Wirtschaft leisten. Da die „Mini-GmbH“ aber nicht GmbH im Namen trägt, hat das bislang zu keinen Imageproblemen geführt.
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