Ihre GmbH gründen – Schritt für Schritt

Sie wollen eine GmbH gründen? Eine GmbH ist nicht ganz einfach und schnell zu gründen. Aber mit dem wichtigsten Grundwissen, Checklisten, gesundem Menschenverstand und ggf. professioneller Unterstützung gelingt die Gründung Ihrer GmbH sauber. Auf dieser Seite lernen Sie deshalb, welche Schritte erforderlich sind, um Ihre GmbH geplant und sicher zu gründen. Praxis-Tipps, Übersichten sowie eine Checkliste erleichtern Ihnen den Einstieg. Los gehts!

Die Gründung der GmbH
Die Gründung der GmbH

In drei Schritten zur GmbH

Bei der Gründung einer GmbH muss man drei Stufen unterscheiden:

  • 1. Vorgründungsgesellschaft
    Die GmbH-Gründung beginnt bereits mit dem Entschluss – und Haftungsrisiken.
  • 2. Vor-GmbH
    Diese Zwischenstufe bis zur endgültigen GmbH Gründung sollte minimiert werden.
  • 3. Die GmbH
    Mit Eintragung in das Handelsregister ist die GmbH erfolgreich gegründet.

Rechtlich ist das eine doch recht formalistische, bürokratische Angelegenheit – aber mit etwas Sorgfalt und Unterstützung gut zu bewältigen.

Video: die GmbH-Gründung

Folgendes Video erklärt einfach und anschaulich wie man eine GmbH richtig gründet.

1. Vorgründungsgesellschaft

Man kann eine GmbH alleine („Ein-Personen-GmbH„) oder mit beliebig vielen weiteren Personen oder auch Gesellschaften gründen.
Mit dem Entschluss eine GmbH zu gründen und dieses Ziel gemeinsam mit dem Entwurf eines Gesellschaftsvertrages zu verfolgen, entsteht formal juristisch bereits ein selbständiger Vorläufer der späteren GmbH. Diese so genannte Vorgründungsgesellschaft dürfte praktisch meist als Einzelunternehmen, GbR oder OHG zu qualifizieren sein.

Die GmbH Gründung

Folglich besteht hier eine volle Haftung der beteiligten Personen – auch mit ihrem Privatvermögen, da es rechtlich eben noch keine GmbH inkl. Haftungsbeschränkung ist. Hier ist also Vorsicht geboten, sofern man schon nach außen am Markt Geschäfte tätigt.

Für den Gesellschaftsvertrag (auch Satzung genannt) gibt es zahlreiche verpflichtende Inhalte und noch mehr optionale Regelungsmöglichkeiten. Daher ist hier solide Beratung und intensive interne Abstimmung besonders wichtig. Denn dabei erkennt man schnell welche wichtigen Fragen man noch nicht bedacht hat und was alles normalerweise geregelt werden muss, soll und kann.

In dieser Phase sollte man sich primär um den Gesellschaftsvertrag kümmern und keine größeren Haftungsrisiken nach außen eingehen.

2. Vor-GmbH

Mit der notariellen Beurkundung des ausgearbeiteten und unterschriebenen Gesellschaftsvertrags entsteht formal aus der Vorgründungsgesellschaft die sog. Vor-GmbH, die GmbH i.G. („in Gründung“). Diese ist eine unselbständige Vorstufe der GmbH, die später in die „endgültige“ GmbH übergeht. Der einzige Unterschied zur späteren GmbH ist, dass hier grundsätzlich nur Geschäfte vorgenommen werden dürfen, die zur endgültigen Gründung der GmbH notwendig sind. Dazu rechnen insb. die Leistung des Stammkapitals, der weiteren Bareinlagen und/ oder Sacheinlagen sowie die Bestellung der Organe wie im Vertrag vorgesehen.

Jede GmbH erfordert gesetzlich ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Auch wenn bei Bareinlagen für die Gründung „nur“ mindestens 12.500 Euro geleistet werden müssen, ist dies praktisch oft eine hohe Hürde. Dann kann sich die Gründung einer UG haftungsbeschränkt als kleine Variante der GmbH anbieten.

Abschließend für diese Zwischenstufe erfolgt die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister. Bis zur Eintragung vergehen ja nach Registergericht meist eine bis drei Woche(n).

Im Bereich der Haftung liegt hier eine Zwischenstufe zur Vorgründungsgesellschaft und der späteren GmbH vor. Rechtlich war und ist dies in Teilen nach wie vor umstritten. Generell kann der Handelnde (regelmäßig der Geschäftsführer) haften, ansonsten besteht vereinfacht nur intern eine Haftung in Höhe einer Differenz zwischen Soll- und Ist-Zustand bei Entstehung der GmbH.
Insb. wegen diesen Haftungsrisiken sollte man die Vor-GmbH als Zwischenstufe zeitlich schnell und sauber über die Bühne bringen.

3. Die GmbH ist gegründet

Mit der Eintragung in das Handelsregister entsteht die GmbH und die Haftung nach außen ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt.
Andere erforderliche Eintragungen oder Anmeldungen wie bei Gewerbeamt, Finanzamt oder Industrie- und Handelskammern spielen für die GmbH-Gründung an sich keine Rolle.

Glückwunsch – Ihre GmbH-Gründung war erfolgreich!

Achtung! Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis. Die Praxis zeigt leider, dass dies einige Betrüger nutzen, um Ihnen mit Scheinrechnungen oder „Datenbestätigungen“ in amtlicher Aufmachung Geld aus der Tasche zu ziehen. Nehmen Sie Ihre kaufmännisch strenge Sorgfaltspflicht daher ernst – auch und gerade bei den vielen amtlichen Dokumenten und Obliegenheiten.

Checkliste zur GmbH-Gründung

Wir haben die wichtigsten Schritte zur GmbH-Gründung für Sie in einem übersichtlichen PDF (72 KB) zusammengestellt.

Download Checkliste zur GmbH-Gründung

Günstige Unterstützung bei der Gründung

Spezialisierte Dienstleister bieten dazu einen so genannten Gründerservice zur GmbH-Gründung an. Das bewahrt Sie vor Fallstricken und Bürokratie. Dazu erhalten Sie relativ günstig Muster, Vorlagen, Hilfen und Tipps sowie eine individuelle Begleitung bei der GmbH-Gründung.

Video: Zusammenfassung der GmbH Gründung

Weiterlesen: Was muss in den Gesellschaftsvertrag („Satzung“) einer GmbH

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