Sie wollen eine GmbH gründen? Eine GmbH ist nicht ganz einfach und schnell zu gründen. Aber mit dem wichtigsten Grundwissen, Checklisten, gesundem Menschenverstand und ggf. professioneller Unterstützung gelingt die Gründung Ihrer GmbH sauber. Auf dieser Seite lernen Sie deshalb, welche Schritte erforderlich sind, um Ihre GmbH geplant und sicher zu gründen. Praxis-Tipps, Übersichten sowie eine Checkliste erleichtern Ihnen den Einstieg. Los gehts!
Bei der Gründung einer GmbH muss man drei Stufen unterscheiden:
Rechtlich ist das eine doch recht formalistische, bürokratische Angelegenheit – aber mit etwas Sorgfalt und Unterstützung gut zu bewältigen.
Folgendes Video erklärt einfach und anschaulich wie man eine GmbH richtig gründet.
Man kann eine GmbH alleine („Ein-Personen-GmbH„) oder mit beliebig vielen weiteren Personen oder auch Gesellschaften gründen.
Mit dem Entschluss eine GmbH zu gründen und dieses Ziel gemeinsam mit dem Entwurf eines Gesellschaftsvertrages zu verfolgen, entsteht formal juristisch bereits ein selbständiger Vorläufer der späteren GmbH. Diese so genannte Vorgründungsgesellschaft dürfte praktisch meist als Einzelunternehmen, GbR oder OHG zu qualifizieren sein.
Folglich besteht hier eine volle Haftung der beteiligten Personen – auch mit ihrem Privatvermögen, da es rechtlich eben noch keine GmbH inkl. Haftungsbeschränkung ist. Hier ist also Vorsicht geboten, sofern man schon nach außen am Markt Geschäfte tätigt.
Für den Gesellschaftsvertrag (auch Satzung genannt) gibt es zahlreiche verpflichtende Inhalte und noch mehr optionale Regelungsmöglichkeiten. Daher ist hier solide Beratung und intensive interne Abstimmung besonders wichtig. Denn dabei erkennt man schnell welche wichtigen Fragen man noch nicht bedacht hat und was alles normalerweise geregelt werden muss, soll und kann.
Mit der notariellen Beurkundung des ausgearbeiteten und unterschriebenen Gesellschaftsvertrags entsteht formal aus der Vorgründungsgesellschaft die sog. Vor-GmbH, die GmbH i.G. („in Gründung“). Diese ist eine unselbständige Vorstufe der GmbH, die später in die „endgültige“ GmbH übergeht. Der einzige Unterschied zur späteren GmbH ist, dass hier grundsätzlich nur Geschäfte vorgenommen werden dürfen, die zur endgültigen Gründung der GmbH notwendig sind. Dazu rechnen insb. die Leistung des Stammkapitals, der weiteren Bareinlagen und/ oder Sacheinlagen sowie die Bestellung der Organe wie im Vertrag vorgesehen.
Jede GmbH erfordert gesetzlich ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Auch wenn bei Bareinlagen für die Gründung „nur“ mindestens 12.500 Euro geleistet werden müssen, ist dies praktisch oft eine hohe Hürde. Dann kann sich die Gründung einer UG haftungsbeschränkt als kleine Variante der GmbH anbieten.
Abschließend für diese Zwischenstufe erfolgt die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister. Bis zur Eintragung vergehen ja nach Registergericht meist eine bis drei Woche(n).
Im Bereich der Haftung liegt hier eine Zwischenstufe zur Vorgründungsgesellschaft und der späteren GmbH vor. Rechtlich war und ist dies in Teilen nach wie vor umstritten. Generell kann der Handelnde (regelmäßig der Geschäftsführer) haften, ansonsten besteht vereinfacht nur intern eine Haftung in Höhe einer Differenz zwischen Soll- und Ist-Zustand bei Entstehung der GmbH.
Insb. wegen diesen Haftungsrisiken sollte man die Vor-GmbH als Zwischenstufe zeitlich schnell und sauber über die Bühne bringen.
Mit der Eintragung in das Handelsregister entsteht die GmbH und die Haftung nach außen ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt.
Andere erforderliche Eintragungen oder Anmeldungen wie bei Gewerbeamt, Finanzamt oder Industrie- und Handelskammern spielen für die GmbH-Gründung an sich keine Rolle.
Glückwunsch – Ihre GmbH-Gründung war erfolgreich!
Wir haben die wichtigsten Schritte zur GmbH-Gründung für Sie in einem übersichtlichen PDF (72 KB) zusammengestellt.
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Weiterlesen: Was muss in den Gesellschaftsvertrag („Satzung“) einer GmbH