Maschinenversicherung – Der unverzichtbare Existenzschutz für viele Unternehmen

Damit das Geschäft in einem Unternehmen reibungslos läuft, müssen einige Puzzleteile ineinandergreifen. Das trifft auch auf die Risikovorsorge zu. Immerhin sind die Krankenversicherung, die betriebliche Haftpflichtversicherung und nicht zuletzt die Altersvorsorge an Wichtigkeit kaum zu überbieten.Für Unternehmen, die über Maschinen und Anlagen verfügen, ist jedoch auch die Maschinenbruchversicherung (kurz: Maschinenversicherung) ein elementarer Bestandteil eines umfassenden Konzeptes. Immerhin können Schäden an Großmaschinen schnell die Existenz bedrohen. Damit macht eine Maschinenversicherung sowohl für Bauunternehmen und Landwirte als auch für alle anderen Unternehmen mit hochwertigen Anlagen und Maschinen Sinn, unahängig von der Größenklasse der Kapitalgesellschaft.

Maschinenversicherung – Definition

Bei der Maschinenversicherung handelt es sich um eine technische Sachversicherung. Diese dient Unternehmen zur Absicherung von Kostenrisiken, die durch die Ersatzbeschaffung oder die Reparatur beschädigter Anlagen und Maschinen entstehen.

Typischerweise ist die Maschinenversicherung im Vergleich mit anderen Versicherungen eine sogenannte Allgefahrenversicherung (All-Risks-Police). Das wiederum bedeutet, dass jede im Rahmen des Versicherungsvertrags erfasste Maschine gegen alle potentiell auftretenden (Sach-)Beschädigungen unabhängig von deren Ursache versichert ist.

Ausgeschlossen sind Gefahren, die im Versicherungsvertrag grundsätzlich ausgeklammert werden.

Grundlage der Maschinenversicherung z.B. für Bagger ist der Neuwert der Maschine, der als Berechnungsbasis herangezogen wird. Kommt es zu einem Schadensfall, trägt die Versicherung die Reparaturkosten.

Sind die Schäden so schwer, dass keine Reparatur möglich ist, reguliert die Versicherung den Schaden, indem sie für den sogenannten Zeitwert der Maschine bzw. Anlage abzüglich eines womöglich vereinbarten Selbstbehalts aufkommt.

Als Zeitwert bezeichnet man den Wert einer funktionstüchtigen Maschine, die technisch vergleichbar ist und das gleiche Alter wie die beschädigte Maschine aufweist.

Maschinenversicherung – Was ist versichert?

Grundsätzlich können sowohl fahrbare als auch stationäre Maschinen versichert werden.

Vorausgesetzt ist hier allerdings, dass die betreffenden Maschinen betriebsbereit sind, regelmäßig gewartet werden und aus einer Serienproduktion stammen. Darüber hinaus ist der Versicherungsschutz nur dann möglich, wenn die zu versichernden Maschinen ausschließlich für den vorgesehenen Einsatzzweck verwendet werden.

Von der Maschinenversicherung ausgenommen sind Kfz, die für die Beförderung von Personen oder gewerblichen Gütern auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Ob es sich dabei um Pkw, Lastkraftwagen, Busse, Hubschrauber, Transportflugzeuge oder Schiffe handelt, ist dabei unerheblich.

Versicherbare (fahrbare) Maschinen

  • Gabelstapler
  • Traktoren (u. sonstige Zugmaschinen)
  • Landwirtschaftliche Maschinen
  • Bagger/Minibagger
  • Planierraupen
  • Kräne
  • Sonstige Baumaschinen

Versicherbare (stationäre) Maschinen

  • Biogasanlagen
  • Fräsen
  • Hebebühnen
  • Küchengeräte
  • Kühlanlagen
  • 3D-Drucker
  • Verpackungsanlagen
  • Waagen
  • Waschanlagen
  • Windkraftgeneratoren

Welche Schäden deckt der Versicherungsschutz ab?

Durch die All-Risk-Deckung werden von der Versicherung alle Schäden reguliert, die nicht ausdrücklich im Versicherungsvertrag ausgeschlossen worden sind.

Typischerweise umfasst das Leistungsspektrum der Maschinenversicherung für fahrbare und stationäre Maschinen sowohl Bedienungsfehler als auch Vandalismus und fahrlässiges Verhalten. Hinzu kommen mögliche Schäden durch Überspannung, Kurzschlüsse, Druck sowie Konstruktions- und Materialfehler.

Beispiele für typische Schadensfälle

Unverschuldete Schäden:

Bei der Maisernte fährt ein Landwirt mit seinem Mähdrescher über das Feld. Während des Mähvorgangs gerät illegal im Feld entsorgter Metallschrott in das Mähwerk. Dieses wird erheblich beschädigt, sodass die Ernte nicht fortgesetzt werden kann. Für die Reparatur des Mähwerks und die Beschaffung eines Leihgeräts zur Fortführung der Ernte kommt die Versicherung des Agrarbetriebs auf.

Material- bzw. Konstruktionsfehler

Durch einen Materialfehler bricht ein Teil der Winde an einem Kran. Da es einige Tage dauert, bis das benötigte Ersatzteil vor Ort ankommt, muss das Bauunternehmen zeitweise einen Ersatzkran mieten, um seine Aufträge zu erledigen. In einem solchen Fall übernimmt die Maschinenversicherung sowohl die Kosten für die Reparatur des Krans als auch die Kosten für die Leihmaschine.

Vandalismus

Unbekannte Täter dringen am Wochenende auf das Gelände einer Baufirma ein. Dort beschädigen Sie unter anderem die Hydraulikleitungen eines Baggers und einer Planierraupe. Die Mitarbeiter des Bauunternehmens bemerken den Schaden am darauffolgenden Montag, bringen die beschädigten Maschinen in die Werkstatt und melden den Schaden. Die Maschinenversicherung trägt die Reparaturkosten für den Bagger und die Planierraupe.

Bedienungsfehler

Ein Auszubildender eines Metallbaubetriebs macht beim Umgang mit einer CNC-Fräse einen groben Fehler, wodurch die Maschine so schwer beschädigt wird, dass diese für eine Weile ausfällt. Auch hier zahlt die Maschinenversicherung die Kosten für die Reparatur. Eine zusätzlich abgeschlossene Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt zudem den Schaden, der im Betrieb durch den Stillstand der CNC-Fräse entsteht.

Versuchter Diebstahl
Achtung!

Auch Diebstahl lässt sich bei vielen Maschinenversicherungen zusätzlich in die Police aufnehmen.

Der reine Diebstahl stellt keinen Schadensfall dar, der von der Maschinenversicherung übernommen wird. Es gibt jedoch einen Sonderfall: Ein Dieb dringt auf das Betriebsgelände vor und entwendet eine teure Baumaschine. Wochen später wird die gestohlene Baumaschine wieder aufgefunden. Allerdings wurde diese durch den Dieb beschädigt und ist daher nicht mehr einsatzbereit. Hier wiederum springt die Maschinenversicherung ein.

Vom Versicherungsschutz der Maschinenversicherung ausgeschlossen sind hingegen…

Schäden, die mutwillig durch den Versicherungsnehmer verursacht werden.

Auch reine Schönheitsschäden werden von der Versicherung ebenfalls nicht reguliert, solange der kosmetische Schaden den technischen Nutzen der Anlage nicht einschränkt.

Des Weiteren sind Abnutzungs- und Verschleißschäden nicht Gegenstand der Maschinenbruchversicherung.

Standardmäßig meist vom Versicherungsumfang ausgeschlossen sind auch Beschädigungen durch Elementargefahren wie Erdbeben oder Hochwasser, die Folgen von Kernenergie oder die Auswirkungen von Kriegen und kriegsähnlichen Zuständen.

Maschinenversicherung – Kosten für einen guten Versicherungsschutz

Was eine Maschinenversicherung ein Unternehmen im Jahr kostet, hängt von mehreren Faktoren ab. Im Kern kommt es dabei auf die Art und Beschaffenheit der Maschinen und Anlagen an, die versichert werden sollen.

Während einfache Gerätschaften wie Rüttelplatten oder Stapler relativ günstig versichert werden können, liegen die Kosten für hochkomplexe Maschinen mit filigraner Elektronik deutlich höher.

Zur Bemessung der Kosten werden Faktoren wie das Alter der Maschinen, der Neupreis, der Zeitwert, die Schadensfreiheit und eine etwaige Selbstbeteiligung herangezogen. Neben der Festlegung der Versicherungssumme für einzelne Anlagen ist auch eine Pauschalisierung für mehrere Maschinen möglich. Letzteres reduziert die Bürokratie für Unternehmen, da einzelne Maschinen beim Austausch nicht regelmäßig an- und abgemeldet werden müssen.

Eines ist sicher: an einer guten Versicherung sollte nicht gespart werden. Dennoch lohnt sich der Preisvergleich zwischen verschiedenen Angeboten einer Maschinenversicherung. Rechner, wie sie online zu finden sind, ermöglichen es, die Tarife im Detail miteinander zu vergleichen und auf diese Weise eine maßgeschneiderte Absicherung für jedes Unternehmen zu realisieren.
  • Ist diese Seite hilfreich für Sie?
  • Ja   Nein
Bewerten Sie bitte diese Seite.
5 / 5 (1 votes)
Bewertung: 5 von 5 (1 Bewertung).