Rechtsform gGmbH – Steuern sparen mit der gemeinnützigen GmbH?

AG, UG, GbR, OHG – Im Alltag treffen wir auf die verschiedensten Formen von Unternehmen mit ihren jeweiligen Eigenarten und Besonderheiten. Eine klare Trennung und Unterscheidung kann dabei bisweilen problematisch sein.

Dieser Artikel soll eine verständliche Übersicht über eine dieser Formen schaffen – die gGmbH, eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Gemeinnützigkeit – was bedeutet das?

Um sich gGmbH nennen zu dürfen, muss ein Unternehmen eine Reihe von Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts erfüllen. Diese richten sich nach den §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO) und besagen im Wesentlichen, dass

  • die Gesellschaft einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck haben muss, also einen, der die Allgemeinheit materiell, geistlich oder sittlich fördert,
  • die Tätigkeit (der Unternehmensgegenstand) sich auf Erfüllung dieses Zwecks beziehen muss und
  • der Zweck selbstlos und unmittelbar verfolgt werden soll.

Darum dürfen die Gewinne der gGmbH meistens auch nicht an ihre Gesellschafter ausgeschüttet werden, sondern müssen der Gemeinnützigkeit zugute kommen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Gesellschafter für sich ebenfalls gemeinnützige Zwecke verfolgen, also zum Beispiel von dem Gewinn Bildungskampagnen oder Sportvereine unterstützen.

Steuerbefreiung und weitere Vorzüge

Doch für die Erfüllung dieser Anforderungen werden der gGmbH auch einige Vorteile gewährt. Deren größter ist wohl die Befreiung von Körperschafts- und Gewerbesteuer. Für Leistungen bzw. Einnahmen im ideellen – also steuerfreien – Bereich entfällt zudem die Umsatzsteuer.

Körperschaftssteuer: Steuer für Unternehmen von 15% des zu versteuernden Einkommens

Gewerbesteuer: Zusatzsteuer, die sich nach der Ertragskraft berechnet (Höhe: min. 7%)

 Die Satzung einer gGmbH, in welcher u.a. der gemeinnützige Zweck festgelegt ist, kann dem-entsprechend gestaltet werden, dass eine Zweckänderung nur unter bestimmten Voraus-setzungen möglich ist. Das Unternehmen kann auf diese Weise funktional einer Stiftung angenähert werden, ohne dass die gGmbH dabei der staatlichen Stiftungsaufsicht untersteht. Weitere Unterschiede sind etwa die Haftungspflicht des Vorstandes einer Stiftung und die Entstehung. So entstehen gGmbHs durch Eintragung in das Handelsregister, Stiftungen durch staatliche Anerkennung.

Die gGmbH – eine Mischform

Als gemeinnütziges Unternehmen stellt die gGmbH eine besondere gesellschaftliche Mischform dar, denn sie fungiert als Rechtsgebilde zwischen dem wohltätigen und dem gewinnorientieren Sektor.

Ein Vorteil daraus: Durch ihr Dasein als Kapitalgesellschaft ist in der gGmbH eine wirtschaftliche Betätigung  einfacher und flexibler möglich als beispielsweise einem mitgliederbasierten Verein (e.V.), in dem für viele Rechtsakte Mitgliederentscheide vonnöten sind und Geldmittel stets möglichst zeitnah eingesetzt werden müssen.

Wie gründe ich eine gGmbH?

Die gGmbH vereint die klassischen Vorzüge der GmbH – wie beispielsweise eine nur auf das Firmenvermögen beschränkte Haftung – mit weiteren attraktiven Vorteilen. Daher ist diese Rechtsform bei wohltätigen Organisationen sehr beliebt. Bei der Gründung müssen lediglich einige Schritte beachtet werden:

  • Mindesteins ein Gesellschafter ist notwendig
  • Mindestkapital von 25.000 Euro (wie bei der normalen GmbH)
  • Erfüllung der Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit, die vom Finanzamt anerkannt wer-den müssen
  • Erstellen einer Satzung, notarielle Beglaubigung und weitere formelle Anforderungen der normalen GmbH-Gründung

Vor- und Nachteile in der Schnellübersicht

Vorteile

Nachteile

• Steuerbefreiung in weiten Teilen• Keine Gewinnausschüttung an Gesellschafter
• Einfachere wirtschaftliche Beteiligung    als im Verein• Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts
• Höhere Flexibilität als mitglieder-basierter e.V.• Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt nötig
• Funktionale Annäherung an Stiftung ohne Stiftungsaufsicht möglich

 

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