Förderung bei der GmbH-Gründung, Existenzgründung

Die Förderung bei einer GmbH-Gründung ist nicht nur im Rahmen einer Existenzgründung ein wichtiges aber häufig vernachlässigtes Thema. Üblich sind vergünstigte Förderdarlehen, Zuschüsse, Eigenkapital oder Bürgschaften sowie Venture Capital. Zuschüsse haben in der Regel den Vorteil, dass man diese nicht zurückzahlen muss.

Daher ist es wichtig zu wissen, welche Förderungen bei der GmbH-Gründung speziell und im Rahmen der Existenzgründung generell möglich sind. Die Suche nach geeigneten Fördermitteln ist allerdings nicht immer übersichtlich und einfach. Planen Sie daher genügend Zeit für die Suche und mehrere Anfragen, Anträge und Bewerbungen ein oder delegieren Sie diese.

Schon vor der GmbH-Gründung auf Förderungen achten

Ein Beispiel: Wenn Sie keine Ein-Mann-GmbH gründen, kann eine ungünstige Regelung bezüglich Anteile, Stimmrechte und Gehalt schon einen Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ausschließen. Daher ist es wichtig, sich bereits vor der tatsächlichen Gründung mit den Förderungen zu befassen. Da dies meist zeitlich eine stressige Phase ist, delegieren viele Gründer diese Förderungssuche und Förderberatung.

Auch haben viele Förderungen zur Bedingung, dass der Antrag vor Beginn gestellt werden muss, also meist vor Geschäftsaufnahme, die auch schon mit der GmbH-Gründung starten kann.

Förderung speziell der GmbH-Gründung

Die GmbH als Rechtsform eines Unternehmens dient in der Regel nicht als grundlegendes Kriterium, das zur Förderung führt. Allein die Gründung einer GmbH reicht also in aller Regel noch nicht für eine Förderung. Dagegen ist rein die Rechtsform GmbH entgegen landläufiger Meinung aber auch kein Ausschlusskriterium für Gründungszuschüsse.
Die Fördermöglichkeiten setzen je nach Programm dafür bei weiteren Faktoren an: etwa Gegenstand (Hich-tech Gründerfons, …), Bonität, Stimmrechtsverteilung oder Zukunftsaussichten des Unternehmens. Je nachdem bieten sich dann Fördermöglichkeiten. Ausschließende Kriterien sind zum Teil die Größe des Unternehmens. Wenn Sie also eine kleine „Mini-GmbH“ gründen oder eine umfangreiche GmbH mit sechs- oder siebenstelligem Gründungskapitalbedarf greifen meist nicht diesselben Fördermöglichkeiten.

Daher müssen Sie die GmbH-Gründung schon möglichst konkret geplant (Businessplan, etc.) haben, um die Eignung für Ihre individuelle Förderung einschätzen zu können.

Förderung der KfW: Kapital, Gründerkredit, Startfonds und Gründercoaching

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet dementsprechend verschiedene Förderprogramme an, die auf die speziellen Bedürfnisse unterschiedlich großer Unternehmen ausgerichtet sind. Unterschieden wird dann vor allem auch durch die auszahlbare Summe und/ oder mit Hilfe der thematischen Ausrichtung des Unternehmens. Technologisch orientierte Unternehmen können also zum Beispiel höhere Förderungssummen erhalten als andere, weil deren Finanzierungsbedarf zum Teil weit höher ist.

KfW Kapital
Ein Zuschuss mit Eigenkapitalcharakter bis 500.000 Euro für Gründer, Nachfolger und junge Unternehmen vor allem für Investitionen. Setzt allerdings mindestens 10% Eigenanteil voraus.

Gründerkredit
Diese vergünstigten Kredite (Gründerkredit Startgeld und Gründerkredit Universell) für Existenzgründer dienen zur Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen und müssen über die Hausbank beantragt werden.

Regionalförderprogramm
Zinsvergünstigungen speziell für Unternehmen in den neuen Bundesländern.

Startfonds
Der Startfonds ist in erster Linie für junge (weniger als 10 Jahre aktiv) Technologieunternehmen aus Deutschland gedacht, deren Produkt besonders innovativ und neu ist.

Gründercoaching
Das Gründercoaching der KfW ist dafür gedacht, bis zu 5 Jahre nach der Gründung Beratungsleistungen zu fördern. Dazu sind die förderbaren Beratertage begrenzt und der Gründer muss einen Eigenanteil (meist über 25%) tragen.

Förderung durch Förderbanken, Bürgschaftsbanken

Neben dem Gründerkredit der KfW auf Bundesebene gibt es auf Länderbene Förderbanken, die zahlreiche Fördermöglichkeiten anbieten:

  • Bremer Aufbau bank
  • Daniel Lawaetz Stiftung in Hamburg
  • IBB (Investitionsbank Berlin)
  • ILB (Invesitionsbank Brandenburg)
  • Invesitionsbank Sachsen-Anhalt
  • Invesitionsbank Schleswig-Holstein
  • ISB RH (Invesitionsbank Rheinland-Pfalz)
  • L-Bank Baden-Württemberg
  • LfA Förderbank Bayern
  • LFI Mecklenburg-Vorpommern
  • NBank Niedersachsen
  • NRW Bank Nordrhein-Westphalen
  • Sächsische Aufbaubank (Sachsen)
  • Saarländische Investitionskreditbank (Saarland)
  • Thüringer Aufbaubank (Thüringen)
  • WIBank Hessen

Häufig verfügen Gründer über (zu) wenige Sicherheiten, so dass man über so genannten Bürgschaftsbanken eben Bürgschaften als GmbH-Gründer erhält.

Förderung durch Venture Capital/ Private Equity

Beim Venture Capital muss man unterscheiden. Es gibt staatliche Programme wie den Hich-tech Gründerfonds, Beteiligungsgesellschaften der Länder und private Venture-Capital Gebern (VC Gesellschaften).

Der High-tech Gründerfonds des BMWi, der KfW und von 17 Unternehmen (BASF, Daimler, …) investiert in neue GmbHs (und andere Rechtsformen), wenn diese besonders innovativ und technologieorientiert sind.
Daneben gibt es weitere Gründerfonds wie den ConCap, ein Frankfurter Unternehmen (eine GmbH übrigens), die junge Unternehmen mit Kleinkrediten günstig ausstatten.

Daneben gibt es zahlreiche private Betiligungsgesellschaften (Private Equity, Venture Capital). Hier erwirbt der Investor Unternehmensanteile, die bei Erfolg im Wert steigen und dann ggf. weiterverkauft werden. Bei einer Beteiligung im frühen Stadium – meist noch ohne Gewinne aber mit vielversprechendem Konzept – spricht man üblicherweise von Venture Capital (Risikokapital), im späteren Zyklus mit operativen Gewinnen spricht man meist von Private Equity.

Förderung der Existenzgründung, Gründer

Die meisten Zuschüsse und Förderungen knüpfen nicht an die GmbH (Gesellschaft), sondern an die Gründer (Person) an. Daher muss man die Frage nach der Förderung bei der GmbH-Gründung zweigeteilt betrachten.

Gründungszuschuss bei Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus eine GmbH gründen und damit eine hauptberufliche, eigenverantwortliche Tätigkeit vorliegt, kann die Agentur für Arbeit Sie mit einem Gründungszuschuss fördern. Das setzt voraus, dass Sie arbeitslos gemeldet waren und Arbeitslosengeld bezogen haben. Die Rechtsform (GmbH oder Personengesellschaft, …) spielt dabei keine Rolle. Selbst bei mehreren Gesellschaftern einer GmbH und aufgeteilten Gesellschaftsanteilen im Rahmen einer GmbH-Gründung können Sie mit dem Gründungszuschuss gefördert werden, wenn Sie aufgrund Ihrer Mitbestimmungsrechte und Umfang (Stichwort: Sperrminorität) obige Kriterien erfüllen. Wenn Sie aber nur angestellter Geschäftsführer mit festem Gehalt sind, klappt der Gründungszuschuss so nicht.
Ob Ihnen ein Gründungszuschuss zur Förderung gewährt wird, liegt aber letztlich im Ermessen der Arbeitsagentur.

Nach § 93 Absatz 2 SGB III kann der Zuschuss geleistet werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer:

  1. bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, dessen Dauer bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt und nicht allein auf § 147 Absatz 3 beruht,
  2. der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweist und
  3. ihre oder seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegt. Zum Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen.

Fachkundige Stellen sind beispielsweise die Kammern (IHK, HWK, …), Verbände und Banken. Steuerberater werden in der Praxis nicht immer anerkannt, das sollten Sie zuvor mit der für Sie zuständigen Arbeitsagentur absprechen.

EXIST Gründungszuschuss bei Existenzgründung aus der Universität

Der EXIST Gründungszuschuss fördert Gründer, die aus der Hochschule heraus oder zeitnah nach Abschluss gründen. Neben dem Exist Gründerstipendium des Bundes haben auch manche Förderbanken der Länder hierzu Programme.
Interessant ist die Gründung aus der Hochschule heraus, weil man meist auch noch die Infrastruktur der Uni (Räume, Technik, …) nutzen kann.
Gefördert wird vor allem die Erstellung eines Business Plans, insb. bei innovativen und technologieorientierten Grüdnungen.

Fördermittel-Suche delegieren

Sie sehen, allein schon dieser erste Überblick über die Förderungen ist schon leicht unübersichtlich.

Wenn Sie daher in der Gründungsphase wenig Zeit haben, kann es sich lohnen und anbieten, diese Suche an Profis zu delegieren.

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