Die Unternehmergesellschaft (kurz UG) ist eine Variante der GmbH, die im Entwurf des MoMiG im Rahmen der GmbH-Reform geschaffen wurde. Insbesondere Existenzgründern soll damit der Zugang zur GmbH erleichtert werden. Konkret dient die Gesellschaftsvariante auch als inländische Konkurrenz zur englischen Limited, die sich durch minimales Mindestkapital besonders beliebt machte – auch in Deutschland.
Daher gibt es nun eine abgespeckte GmbH-Variante (auch als Mini-GmbH bezeichnet), die quasi als kleine GmbH die Gründung mit einer inländischen Gesellschaftsform erleichtern soll.
Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann (theoretisch) bereits ab einem Euro Mindesteinlage gegründet werden. Daraus resultieren auch die Bezeichnungen „Ein-Euro-GmbH“ oder „Mini-GmbH“ für die UG.
Im Gegenzug müssen dafür mindestens 25% des Jahresgewinns als Rücklage angesammelt werden. Auch bestehen hohe Anforderungen an die Firmierung. So kann die erforderliche Transparenz nach außen nur durch den ungekürzten Zusatz „haftungsbeschränkt“ erfolgen. In der Praxis scheint dies nicht allzu viel Misstrauen hervorzurufen, so dass sich die UG haftungsbeschränkt bei Neugründungen doch respektabler Beliebtheit erfreut.
Spannend ist auch der Ansatz des sog. Gründungs-Sets. Damit wird Gründern vom Gesetzgeber ein Musterset zur Verfügung gestellt, bei deren Verwendung etwa die notarielle Beurkundung entfallen kann. Diese Musterverträge umfassen aber nur sehr starre einfache und kleine Gründungen. Allerdings war das Set ja auch nur dafür gedacht.
Darüber hinaus helfen professionelle Gründungsbegleiter bei der effizienten Gründung einer UG. Es gibt mehrere seriöse Anbieter
Erreichen die Rücklagen die Schwelle von 25.000 Euro, kann der Rechtsformzusatz haftungsbeschränkt entfallen oder die UG kann in eine GmbH umfirmieren. Eine Umwandlung im Rechtssinne ist nicht erforderlich, da die UG ja bereits strukturell eine GmbH und deren Mindeststammkapital damit auch erreicht ist.
Eine im Zuge der GmbH-Reform geplante Absenkung dieses Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro wurde zum Schutz des GmbH-Images nicht beschlossen.
Die UG haftungsbeschränkt eignet sich vereinfacht im Rahmen der Rechtsformwahl für alle Unternehmen, welche eine Haftungsbegrenzung auf die Gesellschaft benötigen, denen aber das Stammkapital der GmbH zu hoch ist.
Die Gründung einer UG läuft ganz ähnlich wie die Gründung einer GmbH ab. Es gibt jedoch im Detail einige Vereinfachungen.
Den Traum der Gründung einer eigenen GmbH haben viele potenzielle Unternehmer, leisten kann es sich nicht jeder. 25.000€, das normale Mindestkapital zur Gründung einer GmbH, müssen erst einmal aufgebracht werden.
Doch es gibt eine Alternative:
Die Mini-GmbH, deren Gründung für 1€ möglich ist!
Hier erfahren Sie im Überblick alles Wichtige über die Gründung und Besonderheiten der Mini-GmbH und ihre Unterschiede zur „großen Schwester“.
Die Gründung einer GmbH ist vor allem eines: Kostspielig. Nicht jedes geplante Unternehmen kann ein Mindestkapital von 25.000€ aufbringen.
Im europaweiten Vergleich steht die GmbH in dieser Hinsicht nicht so gut da: Für die vergleichbare britische Rechtsform „Limited“ (Ltd., zu Deutsch: haftungsbeschränkt) fällt beispielsweise kein festgelegtes Startkapital an.
Um diesen Missstand zu beheben, wurde 2008 ein Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts erlassen. Teil dieser Erneuerung ist u.a. die Rechtsform der Unternehmergesellschaft, oft auch Ein-Euro-GmbH oder Mini-GmbH genannt.
Diese Unternehmergesellschaft (UG) ist dabei eigentlich gar keine neue Rechtsform, sondern nur eine Variante der GmbH. Sie dürfen Ihre Unternehmergesellschaft also trotzdem GmbH nennen, allerdings nur mit dem Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“.
Der größte Unterschied zur „normalen“ GmbH sind natürlich die Gründungskosten. Als Stammeinlagen der Gesellschafter, die das Stamm- bzw. Startkapital bilden, werden keine 25.000€ gefordert, sondern lediglich eine symbolische Summe von einem Euro. Natürlich können Sie aber nach Belieben auch eine größere Summe als Startkapital verwenden.
Praktisch gibt es an der Sache keinen Haken, und wenn, nur einen kleinen: Nachdem Sie Ihre Unternehmergesellschaft gegründet haben, sind Sie als geschäftsführender Gesellschafter verpflichtet, 25 % der Jahresgewinne zurückzulegen, und zwar so lange, bis eine Rücklage in Höhe von 25.000€ aufgebaut wurde.
Diese Pflicht ist aber lediglich eine Sicherheitsmaßnahme. Da sich wie bei der normalen GmbH auch bei der UG die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, muss natürlich erst einmal Kapital für eine mögliche Haftung vorhanden sein.
Großer Vorteil bei der UG:
Sie müssen das Kapital nicht auf einmal aufbringen, sondern können es durch den Mechanismus der „Gründung auf Raten“ allmählich bilden und zugleich bereits Gewinne einfahren.
Außerdem können Sie ihre Unternehmergesellschaft, sobald die Rücklage von 25.000€ erreicht ist, in eine ganz normale GmbH umwandeln und dadurch auch den Zusatz „UG“ aus dem Namen entfernen.
Ein weiterer Punkt, der beachtet werden sollte: Neben dem Stammkapital fallen natürlich noch weitere Gründungskosten an. So fallen beim Amtsgericht beispielsweise Notargebühren und Kosten für die Eintragung der UG in das Handelsregister an. Insgesamt belaufen sich alle Kosten aber auf nur etwa 300€, weshalb Sie im Vergleich zur normalen GmbH-Gründung nur einen Bruchteil des Geldes sofort aufbringen müssen.
Falls Sie Ihre UG allein oder maximal zu dritt gründen wollen, können Sie zudem ein Musterprotokoll verwenden, das lediglich vom Notar beurkundet werden muss, was weitere Notarkosten einspart.
Vorteile | Nachteile |
• Erforderliches Stammkapital von 1€ | • Rücklagepflicht von 25%, bis 25.000€ erreicht sind |
• Bildung des Kapitals „in Raten“ | |
• Spätere Umwandlung in normale GmbH | |
• Sparen von Notarkosten durch Musterprotokoll |
Geringe Verwaltungskosten bei der Gründung, übersichtliche Haftungs- und Geschäftsführungsvorgaben und der Vorteil, trotzdem ein voll funktionsfähiges und anerkanntes Unternehmen nach deutschem Recht zu sein, haben die Unternehmergesellschaft in Deutschland zu einem Erfolgsmodell werden lassen.
UG mit Musterprotokoll | UG ohne Musterprotokoll | GmbH ohne Musterprotokoll mit einer Sacheinlage
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Handelsregister
| 150,00€
| 150,00€
| 240,00€
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Eintragung ins Handelsregister
| 30,00€
| 62,50€
| 62,50€
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Erzeugung von XML-Dateien
| 15,00€
| 37,50€
| 37,50€
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Beurkundung Gesellschaftervertrag
| 120,00€
| 384,00€
| 384,00€
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Erstellung Gesellschafterliste
| –
| 96,00€
| 96,00€
|
Gesamtkosten ca. | 315,00€ | 730,00€ | 820,00€ |
Quelle: Industrie- und Handelskammer Berlin