Die GmbH ist letztendlich erst gegründet, wenn sie in das Handelsregister vom Registergericht eingetragen worden ist. Die Anmeldung kann nur durch die oder den Geschäftsführer erfolgen, wobei hier der beauftragte Notar sehr behilflich ist und die Formalitäten übernimmt. Der Notar muss sowieso die Unterschriften beglaubigen. Das beschleunigt in den meisten Fällen auch die Eintragungszeit etwas.
Welche Unterlagen zur Eintragung in das örtlich zuständige Handelsregister bei der GmbH-Gründung erforderlich sind:
Hinweis: Oft vergehen zwischen Entwurf des Gesellschaftsvertrages und Eintragung bzw. Anmeldung zum Handelsregister einige Wochen. Überprüfen Sie daher, ob noch alles aktuell ist (Sachgründung, Anteile, Anschriften, …). Denn dadurch kann man häufig wertvolle Zeit in der Gründungsphase einsparen. So oder so kann man nie vorhersagen, wie lange die Eintragung im Einzelfall tatsächlich dauert. Die Notare bei den örtlichen Registergerichten wissen allerdings meist gut Bescheid und können somit eine unverbindliche Einschätzung abgeben.
Das Registergericht prüft nun formelle und materielle Eintragungsvoraussetzungen. Liegen alle Unterlagen vor uns bestehen etwa gegen die Firmierung keine Bedenken (hier kann man vorab von der IHK eine gutachterliche Stellungnahme anfordern und gleich mit einreichen), erfolgt die Eintragung meist innerhalb von 1 bis 2 Wochen, häufig innerhalb weniger Werktage.