Gründungskosten einer GmbH-Gründung

Keine Frage, die Gründung einer GmbH ist zwingend mit Kosten verbunden. Diese Hürde hat auch seinen Sinn. Denn die Gründung einer Kapitalgesellschaft sollte kein unüberlegter Vorgang sein. Diese Warnfunktion sollte unbedingt ernst genommen werden. Daher spart man nicht bei der zu grunde liegenden Beratung. Wer hier spart, baut auf riskantem Fundament.

Kostenfaktoren

Je nach Beratungsaufwand und Ausgestaltung der GmbH, entstehen dadruch unterschiedliche Kosten. Zweitens hängen die Kosten vom Stammkapital ab. Mehr Stammkapital bedeutet auch zugleich höhere Gebühren. Notare kosten auch einer Ein-Personen-GmbH weniger als einer "normalen" GmbH.
Bei einer Minimalgründung (Mindeststammeinlage) fallen derzeitige Kosten für den Gesellschaftsvertrag bei einer Ein-Personen-GmbH in Höhe von 84 Euro, ansonsten in Höhe von 168 Euro an. Die Beurkundung der Gesellschafterversammlung kostet 168 Euro. Der Entwurf wie die beglaubigte Anmeldung ins Handelsregister kostet 42 Euro netto.
Auch kommen noch Kosten für die Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger hinzu. Diese bewegen sich meist bei etwas über 100 Euro.

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