Die Unternehmergesellschaft (UG) ist eine Variante der GmbH, die im Entwurf des MoMiG im Rahmen der GmbH-Reform geschaffen werden soll. Insbesondere Existenzgründern soll damit der Zugang zur GmbH erleichtert werden. Konkret dient die Gesellschaftsvariante auch als inländische Konkurrenz zur englischen Limited, die sich durch kein Mindestkapital besonders beliebt machte - auch im Inland.
Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann bereits ab einem Euro Mindesteinlage gegründet werden. Daraus resultieren
auch die Bezeichnungen Ein-Euro-GmbH oder Mini-GmbH.
Im Gegenzug müssen dafür mindestens 25% des Jahresgewinns als Rücklage angesammelt werden. Auch bestehen hohe Anforderungen an die
Firmierung. So kann die erforderliche Transparenz nach außen nur durch den ungekürzten Zusatz haftungsbeschränkt erfolgen.
Spannend ist auch der Ansatz des sog. Gründungs-Sets. Damit wird Gründern vom Gesetzgeber ein Musterset zur Verfügung gestellt, bei deren Verwendung etwa die notarielle Beurkundung entfallen kann. Diese Musterverträge umfassen aber nur einfache und eher kleine Gründungen.
Erreichen die Rücklagen die Schwelle von 25.000 Euro, kann der Rechtsformzusatz haftungsbeschränkt entfallen oder die UG kann in eine GmbH umfirmieren. Eine Umwandlung im Rechtssinne ist nicht erforderlich, da die UG ja bereits strukturell eine GmbH ist.
Im Regierungsentwurf waren noch 10.000 Euro vorgesehen, was aber aus Schutz des GmbH-Images nicht beschlossen wurde. Damit muss die UG erst auf 25.000 Euro anwachsen, um die Kriterien der GmbH zu erfüllen.